Abfindungsrechner

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in wenigen Fällen, z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung mit einem entsprechenden Angebot nach § 1a KSchG. Meist ist die Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen und hängt von vielen Faktoren ab (Art der Kündigung, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Erfolgsaussichten einer Klage usw.).

Wie wird die Abfindung berechnet?

In der Praxis hat sich eine einfache Faustformel etabliert:
Abfindung = Abfindungsfaktor × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit.
Der übliche Regelfaktor liegt bei etwa 0,5. Diese Zahlung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich eine Verhandlungsgrundlage. Je nach Situation kann der Faktor höher oder niedriger ausfallen.

Rechner als Orientierungshilfe

Unser Abfindungsrechner gibt Ihnen einen ersten Orientierungswert anhand der oben genannten Formel. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis weder einen Anspruch begründet noch eine verbindliche Beratung ersetzt. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation und die Verhandlung mit dem Arbeitgeber stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Beratung.