Beratungskosten


In der Regel kostet das erste Beratungsgespräch zwischen 120 € - 150 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Die Beratungsgebühr wird selbstverständlich angerechnet, falls nach der Beratung eine streitwertabhängige Tätigkeit beauftragt wird.
 

Rechtsschutzversicherung


Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie mir einfach Ihre Versicherungsnummer mitteilen; den Rest erledige ich. Die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu meinem Service dazu. Falls gewünscht, kläre ich für Sie bereits vor Beginn meiner eigentlichen Tätigkeit, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung sichergestellt wird. Damit gehen Sie kein Kostenrisiko ein.

 


Prozesskostenhilfe


Falls erforderlich, beantrage ich für Sie zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie von mir. Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden von der Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten übernommen. Wenn ein Verfahren nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durchgeführt werden soll, weisen Sie darauf einfach zu Beginn der Besprechung hin. Ich werde mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrages besprechen, Ihnen erklären welche Unterlagen benötigt werden und alles Erforderliche in die Wege leiten